Verwaltungsvorschrift "Bauen im Außenbereich" in Kraft getreten

Saarbrücken, 05.09.01

Nach jahrelangem Bemühen des Verbandes der Landwirte im Nebenberuf, Saar e.V. (VLN-Saar e.V.) ist am 1. August im Saarland eine Verwaltungsvorschrift hinsichtlich "Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Außenbereich" in Kraft getreten. Fortan besitzen die unteren Bauaufsichtsbehörden eine landeseinheitliche Handreiche zur Behandlung von Bauvorhaben im sogenannten. Außenbereich.

"Unsere Beharrlichkeit hat endlich zum Erfolg geführt. Mit Stefan Mörsdorf haben wir einen Minister, der einige Probleme der Nebenerwerbslandwirte ernst nimmt. Wir sind ihm zum Dank verpflichtet", beurteilt Roman Engel, Landesvorsitzender des VLN-Saar, den Erlass.

In der neuen Verwaltungsvorschrift werden auch im Nebenerwerb geführte Betriebe als vollwertige landwirtschaftliche Betriebe angesehen. Der Abbau der baurechtlichen Bevorzugung von Großbetrieben ist als weiterer Baustein zur rechtlichen Gleichstellung von Neben- und Haupterwerbsbetrieben zu bewerten.